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Erlaubtes Plündern eines Kontos durch den österr. Staat?

Bei Durchsicht meiner Konoauszüge entdeckte ich eben, dass das staatliche Elektrizitätswerk unbemerkt in mein Girokonto eingedrungen ist und 64 Euro für die Bezahlung der Stromrechnung für das unbewohnte Elternhaus entnommen hat. Selbstverständlich wurde ich davon nicht in Kenntnis gesetzt, geschweige denn gefragt ob ich Erbe dieses Hauses bin. Ich bin es nicht.

Ja darf denn der Staat alles??

Das sind Raubrittermethoden!! Und wieso erlaubt das meine Bank?

In meiner ersten Empörung würde ich damit am liebsten gleich zu einem Anwalt laufen, aber erst mal tief Luft holen und mich beruhigen.......

Nickname 12.06.2005, 18.15

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Kommentare zu diesem Beitrag

6. von erowyinn

und vor allem: hol dir das geld, wenn möglich, von dem zurück, der das haus geerbt hat!

übrigens: ich hab schon in der schule immer fragen gestellt, die man eigentlich nicht stellt :D

vom 12.06.2005, 19.26
5. von astrid

nachtrag: bei uns (in Ö) sinds eigentlich 42 Banktage (bei den meisten banken), die du rückfordern kannst, aber auch wenns länger her ist: probiers bei deiner bank, wennst nen netten betreuer hast, dann hilft er dir vielleicht.... ;)

und: immer regelmässig kontoauszüge holen ;)

vom 12.06.2005, 19.03
4. von astrid

bloss net gefallen lassen wut, rühr dich bei denen und zuallererst bei deiner bank und hol dir das geld wieder. so einfach dürfen die das auch net.

vom 12.06.2005, 18.59
3. von Anette

Hier in Deutschland ist es so, daß du eine Abbuchung innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen kannst! Und ich denke auch, es wird wohl die Grundgebühr sein....aber unverschämt ist es doch.. wut
........die Münchner sind wieder unterwegs nach Hause....war eine schöne Nacht und ein schöner Tag.....leider hat mir die Geschichte von Passi arg zugesetzt....... :(

vom 12.06.2005, 18.50
Antwort von Nickname:

Nur sechs Wochen? Und was, wenn man auf Urlaub oder im Krankenhaus ist?? Das ist ja regelrecht Raub!

Ich hatte leider längere Zeit die Kontoauszüge nicht von der Bank geholt, bzw. nicht gleich durchstudiert. Es geht schon 3 Monate so.


2. von Susi

Also bei uns kann man 6 Wochen lang das Geld zurückbuchen lassen. Und natürlich würde ich die EWerke dezent darauf hinweisen, wer der Erbe ist und wer zahlen muss.

vom 12.06.2005, 18.47
1. von erowyinn

wie kommt da eigentlich eine stromrechnung zustande, wenn das haus leersteht?

vom 12.06.2005, 18.21
Antwort von Nickname:

Ts ts ts, Erowyinn! Ja gehört sich das denn für einen anständigen Staatsbürger? So etwas fragt man nicht. Es wird wohl Strombereitstellungsgebühr sein