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Was das Leben so bringt

Der Tag begann mit gleich drei schlechten Nachrichten die mir andere mailten. Lauter Tragödien! Da war ich wieder einmal dankbar, dass es mir gut geht. Jetzt leben, das sagte ich mir wieder einmal, wer weiß, was noch kommt. Ich habe ja oft Zukunftsängste...

Später dann etwas ganz anderes, eher nicht schlimm aber mir recht unangenehm. Vom Gericht kam ein Anruf.....
Nein, ich hab nichts angestellt!! *gg*
Ob ich übermorgen für einen verhinderten Schöffen einspringen könne, ich sei ja in der Liste die nächste. AUUUWEIA! Diesmal konnte ich mich noch drücken. Es ist ja Staatsbürgerpflicht, man kommt da nicht aus. Letztes Jahr schon erhielt ich die Benachrichtigung, dass ich gewählt worden war und ich hoffte, dies würde mit Jahresende ungültig. Nun also doch, Mist. Ich will nicht, muss aber. Sich ohne triftigen Grund zu drücken ist strafbar....

Ist das in Deutschland auch so?

Nickname 22.04.2008, 22.06

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Kommentare zu diesem Beitrag

3. von Eva

huch .... habe gerade mal bei Wikipedia nachgeschaut .... Schöffen in Österreich werden generell bei Verbrechen, die mit mehr als fünf, aber weniger als zehn Jahren (dann nämlich Zuständigkeit der Geschworenengerichte) Haftstrafe bedroht sind eingesetzt .... das wird interessant Tirilli .... bald hast Du auch Gerichtserfahrung :D :nachdenk: ;-) LG von Eva :) ))

vom 23.04.2008, 23.01
Antwort von Nickname:

Hallo Eva!
Wikipedia hab ich nicht geschaut, denn ich habe die Originalinfo für Schöffen gelesen. Und dort steht, wie du richtig schreibst, ab einer Strafandrohung von 5 Jahren. Nach oben gibt es diese Begrenzung nicht. Ein Unterschied ist nur, dass es 2 bzw. 8 Schöffen geben muss.

Die Berufung ist verpflichtend. Wer einer Verhandlung fernbleibt oder einer seiner Verpflichtungen als Schöffe oder Geschworener nicht nachkommt, muss mit einer Ordnungsstrafe bis € 1.000,-- rechnen und kann zum Ersatz der Kosten einer durch sein Verhalten vereitelten oder ergebnislos verlaufenen Verhandlung verpflichtet werden.

Es ist ein erzwungenes und es gibt keine Vergütung. Nur die Fahrtkosten eines Öffis werden bezahlt. Es kann passieren, dass man bei mehr als 5 Verhandlungen dabei sein muss. Die Wahl des Schöffen ist 2 Jahre lang gültig.

Hach Eva, es kann mir passieren, dass ich an vielen Tagen noch vor 8 beim Gericht sein muss. Unangenehm das, so als wenn jemand mit normalem Tagesablauf um 6 dort sein müsste. :-( Die nötigen Alltagstätigkeiten übernimmt mir keiner und dem Beruf muss ich trotzdem nachkommen. Schön blöd, saublöd!! Hoffentlich fällt es nicht in die Urlaubszeit!
Liebe Grüße!
2. von Die Rabenfrau

Ich glaub, bei uns muss man sich als Schöffe bewerben, und dann trifft man eine Auswahl. Wer da dann auswählt, weiß ich auch nicht.
Grüßle
die Rabenfrau

vom 23.04.2008, 22.21
1. von Eveline

*jetzt leben* !!! Mach das, immer!! (((((Tii)))))


Um was für eine Verhandlung geht es? Vielleicht ist's nicht so schlimm, alles in einem Tag vorbei und du sparst dir vieles anderes, das beim "nächsten Mal" kommen würde....
Hmmm......

Gut's Nächtle sagt die Schlafoile, schon am Weg ;)
Busserls***** :huggel:


vom 22.04.2008, 23.30